Mit einem gemeinsamen Lehrplan werden die Ziele der Volksschule in der Deutschschweiz harmonisiert. Damit werden die bildungspolitischen Vorgaben der Bundesverfassung umgesetzt (BV Art. 62 Abs. 4).
- Ein gemeinsamer Lehrplan fördert die Mobilität von Lehrpersonen, Familien, Schülerinnen und Schülern im allgemeinen und insbesondere an der Nahtstelle von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II.
- Ein gemeinsamer Lehrplan ist eine Grundlage für die Koordination der Lehrmittel und erleichtert die gemeinsame Entwicklung von Lehrmitteln für die deutschsprachige Schweiz.
- Ein gemeinsamer Lehrplan ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer.
- Ein gemeinsamer Lehrplan dient als Grundlage zur Entwicklung von Instrumenten zur förderdiagnostischen Leistungsmessung, die in der ganzen Deutschschweiz eingesetzt werden können.
- Ein gemeinsamer Lehrplan ermöglicht, dass die in vielen Kantonen anstehenden Lehrplanarbeiten gemeinsam, breit abgestützt und kostengünstig angegangen werden.