Mit der Einführung des Lehrplans 21 haben die Kantone ihre Regelungen, die Zeugnisse sowie Handreichungen zur Beurteilungsthematik überprüft und - wo nötig - Anpassungen vorgenommen.
Die Kompetenzbeschreibungen erleichtern eine auf Kriterien abgestützte Beurteilung des Leistungsstands der Schülerinnen und Schüler. Daraus ergeben sich Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Beurteilungspraxis. Der Lehrplan 21 enthält keine Regelungen zur Form der Leistungsbeurteilung. Eine Beurteilung mit Noten ist auch mit dem Lehrplan 21 möglich.
Nicht alle im Lehrplan 21 aufgeführten Kompetenzen und Kompetenzstufen müssen beurteilt werden. Wie bisher obliegt es der Professionalität der Lehrpersonen einzuschätzen, wann und mit welchen Mitteln sie Leistungen der Schülerinnen und Schüler einschätzen und beurteilen. Sie beachten dabei die im Kanton geltenden Regelungen. Siehe auch Grundlagen Lehrplan 21, Kapitel Lern- und Unterrichtsverständnis.
Die Kommission Volksschule der D-EDK hat eine Arbeitsgruppe mit der Bearbeitung aktueller Fragen zum Themenkreis der Beurteilung und der Zeugnisse beauftragt. Die Arbeitsgruppe hat hierzu einen Fachbericht ausgearbeitet.