Der Bildungsrat hat die Einführung des Lehrplans 21 beschlossen. Seit dem Schuljahr 2019/20 wird der Lehrplan 21 als Planungsgrundlage für den Unterricht genutzt.
Kantonale Kontaktperson(en)
Bildungsdirektion Zug, Amt für gemeindliche Schulen
Silke Schreiber
Artherstrasse 25
6300 Zug
041 728 31 94
[email protected]
Deborah Fischer
Artherstrasse 25
6300 Zug
041 728 31 64
[email protected]
Rechtsgrundlage für den Erlass
- Schulgesetz (BGS 412.11) § 65, Abs. 3, Bst. e
- Verordnung zum Schulgesetz
- Reglement zum Schulgesetz
Für den Erlass des Lehrplans im Kanton zuständig
Aktuell gültiger Lehrplan
Weitere, für die Umsetzung relevante Materialien