Die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone haben anlässlich der Plenarversammlung vom 18. März 2010 die Grundlagen für den Lehrplan 21 verabschiedet. Ebenfalls wurden das Projektmandat und das Projektbudget für das Erarbeitungsprojekt genehmigt.
Die Grundlagen für den Lehrplan 21 sind anlässlich der Frühjahrsplenarversammlung der Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone verabschiedet worden. Die Ergebnisse der Vernehmlassung wurden eingearbeitet und offene Punkte konnten geklärt werden. In den Grundlagen wird gezeigt, wie der Lehrplan 21 konzeptionell aufgebaut wird und wie er erarbeitet werden soll. „Der Konsensfindungsprozess ist gelungen. Damit ist ein wichtiger Zwischenschritt zu einem gemeinsamen Lehrplan erreicht“, betont der Präsident der Steuergruppe, Regierungsrat Dr. Anton Schwingruber. Gleichzeitig wurden das Projektmandat und das Projektbudget für das Erarbeitungsprojekt genehmigt.
Der Lehrplan 21 wird so aufgebaut, dass Schülerinnen und Schüler überprüfbares Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können. Der Lehrplan 21 legt Mindestansprüche fest und formuliert darauf aufbauend weiterführende Ziele. Er ist leistungsorientiert und legt verbindlich fest, was die Schülerinnen und Schüler am Ende der 2., 6. und 9. Klasse wissen und können sollen. Den Mindestansprüchen in den Fächern Schulsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften werden die nationalen Bildungsstandards zugrunde liegen.
Damit sich alle Kantone unabhängig davon, ob sie dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind oder nicht, beteiligen können, soll der Lehrplan 21 strukturunabhängig ausgestaltet werden. Die Ausgestaltung der Einstiegsstufe (Kindergarten, Grund- oder Basisstufe) und der Sekundarstufe I bleiben weiterhin den Kantonen überlassen.
Kantone, die sich an der Erarbeitung des Lehrplans 21 beteiligen, unterzeichnen bis im Frühsommer 2010 eine Verwaltungsvereinbarung. Darin sind das Verfahren zur Erarbeitung des Lehrplans und die Mitwirkungsrechte und -pflichten der Beteiligten geregelt. Die Erarbeitung wird unter der Voraussetzung gestartet, dass die Kantone, die dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind, die Vereinbarung unterzeichnen und dass die Gesamtheit der unterzeichnenden Kantone mindestens zwei Drittel der Bevölkerung der deutsch- und mehrsprachigen Kantone repräsentiert. Mit dem Lehrplan 21 setzen die beteiligten Kantone den Bildungsartikel der Bundesverfassung um, wonach die Ziele der Schule zu harmonisieren sind.
Weitere Informationen
Den verabschiedeten Grundlagenbericht sowie weitere Unterlagen zum Lehrplan 21 finden Sie unter www.lehrplan.ch.
Weitere Auskünfte erteilen
- Regierungsrat Dr. Anton Schwingruber, Präsident Steuergruppe Lehrplanprojekt, Vorsteher Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern, Tel. 041 228 52 01
- Nicole Wespi, Kommunikationsbeauftragte Lehrplan 21, Tel. 079 711 27 43
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können