Der Lehrplan 21 wurde in der Konsultation positiv aufgenommen. Die Kritikpunkte am Lehrplan 21 betreffen den Umfang, den Detaillierungsgrad sowie die teilweise zu hohen Anforderungen. Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) hat einstimmig entsprechende Aufträge zur Überarbeitung des Lehrplans 21 erteilt. Der Lehrplan 21 wird im Rahmen des aktuellen Zeitplans überarbeitet.
Die detaillierte Auswertung der Konsultation zum Lehrplan 21 bestätigt den ersten Eindruck, dass der Entwurf des Lehrplans 21 von der überwiegenden Mehrheit der Konsultationsteilnehmerinnen und -teilnehmer positiv aufgenommen wird. Das Ziel, für alle deutsch- und mehrsprachigen Kantone gemeinsam einen Lehrplan zu erarbeiten und mit diesem die Bildungsziele zu harmonisieren, wie dies die Bundesverfassung vorschreibt, findet breite Zustimmung. Der Aufbau und die Struktur des Lehrplans sowie das Konzept, im Lehrplan 21 Kompetenzen zu beschreiben, werden breit unterstützt. Die geäusserte Kritik am Lehrplanentwurf betrifft vorab den Umfang und den Detaillierungsgrad und zum Teil die Höhe der Anforderungen. Vereinzelt wird darauf hingewiesen, dass die Lerninhalte zu wenig klar beschrieben werden.
Einstimmige Verabschiedung
Auf der Basis der Auswertung der Konsultation hat die Plenarversammlung der Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren in voller Übereinstimmung die Aufträge zur Überarbeitung des Lehrplans 21 erteilt. Die wichtigsten sind:
- Der Lehrplan 21 wird um 20% gekürzt.
- In einigen Fachbereichen soll der Aufbau der Kompetenzen weniger kleinschrittig beschrieben werden; dadurch wird die Professionalität der Lehrpersonen gestärkt.
- Der Begriff Mindestanspruch wird durch den Begriff Grundanspruch ersetzt. Der Grundanspruch hält fest, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler in der Regel verfügen müssen.
- In ausgewählten Bereichen wird das Niveau der Anforderungen gesenkt.
- Lehrplanaussagen zu Haltungen und Einstellungen sollen noch stärker darauf ausgerichtet sein, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich ein eigenes Urteil zu bilden.
Bei der Überarbeitung des Lehrplans 21 werden an den Lehrplänen für die Fremdsprachen nur einzelne Korrekturen vorgenommen. Fragen im Zusammenhang mit der Sprachenstrategie der EDK müssen gegebenenfalls unter Einbezug aller Sprachregionen auf gesamtschweizerischer Ebene diskutiert werden. Der Lehrplan 21 wird weiterhin so ausgerichtet sein, dass damit die Vorgaben des HarmoS-Konkordats zum Sprachenunterricht umgesetzt werden können.
Das Projekt Lehrplan 21 wird gemäss aktuellem Zeitplan weitergeführt. Die Projektleitung hat den Auftrag, im Herbst 2014 die überarbeitete Version vorzulegen. Dann wird die Steuergruppe beurteilen, ob die Aufträge zur Überarbeitung angemessen umgesetzt worden sind. Allenfalls wird sie dann weitere Arbeiten in Auftrag geben, was mit einer Anpassung des Zeitplans verbunden sein könnte.
Nach aktuellem Planungsstand soll der Lehrplan 21 Ende 2014 von den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der Deutschschweiz zur Einführung in den Kantonen freigegeben werden. Die Kantone entscheiden gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen über die Einführung. Die meisten Kantone planen die Einführung für das Schuljahr 2017/18, einzelne Kantone früher.
Auskunft geben
Regierungspräsident Christian Amsler, Präsident der D-EDK,
Vorsteher des Erziehungsdepartementes des Kantons Schaffhausen,
Tel. +41 79 229 08 85 oder +41 52 632 71 95
Nicole Wespi, Kommunikationsbeauftragte des Lehrplans 21, Tel. +41 79 711 27 43
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