Ein Jahr, nachdem die druckfertige Fassung des Lehrplans 21 vorliegt, haben 18 der 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone beschlossen, Lehrpläne einzuführen, die auf dem Lehrplan 21 basieren. Die Umsetzungsarbeiten der Kantone laufen, und die Einführung des Lehrplans 21 wird auch von Verbänden und Organisationen breit unterstützt. In den kantonalen Parlamenten wurden Vorstösse, welche diese Harmonisierung der Lehrpläne verhindern oder verzögern wollen, in den meisten Kantonen mit grossen Mehrheiten abgelehnt.
Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz hat an ihrer Plenarversammlung vom 17. März 2016, also ein Jahr nachdem die druckfertige Vorlage des Lehrplans 21 vorlag, eine Zwischenbilanz zur Harmonisierung der kantonalen Lehrpläne gezogen. Dabei konnte sie feststellen, dass die Lehrplanvorlage in den Kantonen bei den zuständigen Gremien breite Akzeptanz findet und die Einführungsarbeiten gut vorankommen. Bereits seit Beginn des Schuljahres 2015/16 wird in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft (hier nur für den Kindergarten und die Primarstufe) mit je einem neuen kantonalen Lehrplan auf der Basis des Lehrplans 21 an den Schulen gearbeitet. Die Kantone Luzern, Appenzell-Ausserrhoden, Nidwalden, St. Gallen, Thurgau, Obwalden, Glarus, Schwyz und Uri führen ihre neuen Lehrpläne auf das Schuljahr 2017/18 ein. Ein Jahr später werden die Kantone Bern, Graubünden, Schaffhausen, Solothurn und Zürich folgen. Die Kantone Freiburg und Zug haben für ihre Lehrpläne die Einführung auf das Schuljahr 2019/20 beschlossen.
In Vorbereitung, aber noch nicht entschieden, ist die Einführung neuer Lehrpläne in den Kantonen Aargau, Appenzell-Innerrhoden und Wallis.
Die Harmonisierung der kantonalen Lehrpläne dient der Umsetzung von Art 62 Abs. 4 der Bundesverfassung. Sie wird von Organisationen und Verbänden breit unterstützt. Insbesondere die Verbände der Schulpartner, der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, der Schulleiterverband sowie die Vereinigung Schule und Elternhaus, stehen hinter den neuen Lehrplänen. Auch die wichtigsten schweizerischen Wirtschaftsverbände (Arbeitgeberverband, economiesuisse und Branchenverbände wie Swissmem), der Schweizerische Gewerbeverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund haben sich entschieden für die Lehrplanharmonisierung ausgesprochen.
Begrüsst wird die Harmonisierung der Lehrpläne als Grundlage für die Entwicklung von Lehrmitteln, die in der ganzen Deutschschweiz eingesetzt werden können. Sie erleichtert die Mobilität von Schülerinnen und Schülern und ermöglicht einen nahtlosen Übergang in die Sekundarstufe II auch über die Kantonsgrenzen hinweg. Der Lehrplan ist zeitgemäss und bringt mit den Modulen „Berufliche Orientierung“ und „Medien und Informatik“ wichtige Neuerungen.
In den kantonalen Parlamenten wurden praktisch alle Vorstösse, welche die Harmonisierung der Lehrpläne auf der Basis des Lehrplans 21 verhindern oder die Zuständigkeit für die Einführung des Lehrplans neu regeln wollten, mit deutlichen Mehrheiten abgelehnt. Damit haben diese Parlamente den für Lehrplanfragen zuständigen kantonalen Behörden das Vertrauen ausgesprochen.
In verschiedenen Kantonen sind Volksinitiativen eingereicht worden, mit denen erreicht werden soll, dass Lehrplanentscheide dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. In 14 Kantonen entscheidet aktuell die Exekutive (Regierungsrat, Staatsrat) und in 7 Kantonen der Erziehungsrat als kantonale Vollzugsbehörde über die Einführung von Lehrplänen. Die D-EDK weist darauf hin, dass Lehrpläne keine Gesetze sind. Lehrpläne regeln Ziele und Inhalte des Unterrichts. Sie dienen wie Verordnungen der Umsetzung der kantonalen Volksschulgesetze. Die Öffentlichkeit kann im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren auf Lehrplanänderungen einwirken und hat dies auch beim Lehrplan 21 getan. Die Parlamente haben die Aufsicht über die kantonalen Vollzugsbehörden und verfügen über die nötigen Instrumente, diese Aufsicht wahrzunehmen. Damit sind nach Ansicht der D-EDK Lehrplanentscheide demokratisch abgestützt, und es braucht keine Änderung der Zuständigkeiten.
Der Präsident der D-EDK, Regierungsrat Christian Amsler, Schaffhausen, zeigt sich zufrieden mit dem Stand der Arbeiten in den Kantonen und ist zuversichtlich, dass die anstehenden Volksinitiativen abgelehnt werden.
Weitere Auskünfte erteilt:
Regierungsrat Christian Amsler, Präsident D-EDK
Vorsteher des Erziehungsdepartementes des Kantons Schaffhausen
Tel. 052 632 71 95 oder 079 229 08 85
Informationen zum Stand der Einführung neuer Lehrpläne in den Kantonen finden Sie hier.
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