Der Lehrplan 21 liegt vor

Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) hat den Lehrplan 21 zur Einführung freigegeben. Die Überarbeitungsaufträge sind erfolgreich umgesetzt worden, und über den ganzen Lehrplan 21 hinweg fand eine Straffung und Fokussierung statt. Nun entscheidet jeder Kanton gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen über die Einführung im Kanton.

Anlässlich der Plenarversammlung Ende Oktober 2014 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) den Lehrplan 21 zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Der Entscheid fiel mit 19 zu 0 bei 2 Enthaltungen. Die im Frühling 2014 beschlossenen Aufträge zur Überarbeitung des Lehrplans 21 sind in der aktuellen 3. Version weitestgehend umgesetzt worden. Der Lehrplan 21 wurde insgesamt um 20% gekürzt und umfasst neu 470 Seiten und 363 Kompetenzen. Die Reduktion konnte durch inhaltliche Streichungen, die Beseitigung von Überschneidungen und die Zusammenfassung von Kompetenzen und Kompetenzstufen erreicht werden. Insgesamt fand über den ganzen Lehrplan 21 hinweg eine Straffung und Fokussierung statt.

Weiter wurden die Höhe der Anforderungen und die Setzung der Grundansprüche in einzelnen Bereichen gesenkt. In den Fachbereichen Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften entsprechen die Grundansprüche weiterhin den gesamtschweizerisch geltenden Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards). Damit kann sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler, die die Grundansprüche im Lehrplan erreichen, auch die Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards) erreichen. Im gesamten Lehrplan Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) wurden in der aktuellen Version das Wissen und die Inhalte besser sichtbar gemacht.

Nun entscheidet jeder Kanton gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten, ob und wie er den Lehrplan 21 einführen wird. Der Zeitpunkt der Einführung, die begleitenden Massnahmen und die kantonalen Ergänzungen werden vorbereitet. Damit können die Kantone auf laufende kantonale Entwicklungen und unterschiedliche Bedürfnisse und Rahmenbedingungen Rücksicht nehmen. Um die Weiterbildungsmassnahmen gezielt auf die Bedürfnisse der Lehrerinnen und Lehrer ausrichten zu können, werden diese von den Kantonen mit Fokus auf die Schulen und Lehrpersonen gestaltet. Viele Kantone gehen davon aus, dass die Einführung frühestens im Schuljahr 2017/18 starten wird – nur einzelne Kantone beginnen früher.

Die freigegebene Fassung des Lehrplans 21 ist ab sofort online verfügbar. In den nächsten Monaten werden noch kleine redaktionelle und sprachliche Anpassungen vorgenommen. Die druckfertige Fassung wird im März 2015 vorliegen.

 

Auskunft geben
Regierungspräsident Christian Amsler, Präsident der D-EDK,
Vorsteher des Erziehungsdepartementes des Kantons Schaffhausen,
Tel. +41 79 229 08 85 oder +41 52 632 71 95

Nicole Wespi, Kommunikationsbeauftragte des Lehrplans 21, Tel. +41 79 711 27 43