Die Kommission Volksschule der D-EDK hat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Bedeutung des Lehrplans 21 für den Bereich der Sonderschulung aufzuarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat dazu einen Fachbericht vorgelegt.
Weiterführende Informationen
Die Kompetenzen des Lehrplans 21 gelten im Grundsatz für alle Kinder. Damit er auch bei Kindern mit komplexen Behinderungen als verbindlicher Rahmen zur Anwendung kommt, haben sich 19 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein in Zusammenarbeit mit der Deutschschweizer Volksschulämterkonferenz (DVK) und unter der Federführung des Kantons Zürich am Projekt „Befähigungsbereiche zum Lehrplan 21“ beteiligt.